Stimmrechtsmitteilungen nach WpHG

Gemäß § 21 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten mitzuteilen.
Gemäß § 26 WpHG hat die POLIS Immobilien AG diese Mitteilungen spätestens drei Handelstage nach Zugang zu veröffentlichen.
31. Mai 2010, Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz
30. Dezember 2009, Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz
25. September 2009, Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz
22. Mai 2009, Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz