Corporate Governance
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex in der derzeit geltenden Fassung vom 14. Juni 2007 bis zum 8. August 2008 beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen oder Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das deutsche Aktienrecht verpflichtet den Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft lediglich, jährlich zu erklären, welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann dagegen ohne Offenlegung abgewichen werden.
POLIS identifiziert sich mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Corporate Governance betrachten wir als verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle. Wir verpflichten uns zu ethischem, transparentem und verantwortungsvollem Handeln gegenüber Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.
Im März 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat der POLIS Erklärungen zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Goverance Kodex abgegeben. POLIS entspricht nahezu vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die aktuelle Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist nachstehend veröffentlicht: